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RG, 28.01.1936 - 1 D 920/35 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen, wer vor und bei Erhebung der Anklage leitender Beamter der Staatsanwaltschaft gewesen ist, ohne persönlich mit der Strafsache befaßt worden zu sein? 2. Inwiefern ist ein Provinzbankier strafbar, der als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 70, 161
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.03.2006 - 2 StR 271/05
Ausschluss vom Richteramt kraft Gesetzes (Tätigwerden als Beamter der …
Entscheidend hierfür ist darauf abzustellen, ob der Richter zuvor als Beamter der Staatsanwaltschaft irgendetwas zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Beeinflussung des Ganges des Verfahrens getan hat (RGSt 70, 161, 162; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73; NStZ 1982, 78; BGH bei Holtz MDR 1982, 281, 282;… KK-StPO/Pfeiffer 5. Auflage § 22 Rdn. 10;… Meyer-Goßner StPO 48. Auflage § 22 Rdn. 18). - BGH, 07.08.1973 - 1 StR 219/73
Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens
Maßgebend ist, ob der Richter zuvor als Beamter der Staatsanwaltschaft irgendetwas zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Beeinflussung des Ganges des Verfahrens getan hat (RGSt 59, 267, 268; 70, 161, 162).Er beschränkte sich nicht auf die allgemeine Leitungsfunktion, ohne vom Verfahren Kenntnis zu nehmen (vgl. RGSt 70, 161).